Bei einem Havariefall dürfen Sie als Mieter die unten aufgelisteten Firmen informieren und selbst einen telefonischen Auftrag auslösen. Ist der von Ihnen ausgelöste Auftrag kein Havariefall, weisen wir darauf hin, dass Sie die ausgeführten Arbeiten selbst bezahlen müssen. Ihr Hausbeauftragter wurde ebenfalls über diese Situation informiert und steht Ihnen hilfreich zur Seite. Sollten Sie Fragen zu dieser Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Eine Havarie ist eine technische Störung an Anlagen und Einrichtungen, die eine ordnungsgemäße Versorgung der in Betrieb befindlichen Anlagen nachhaltig stört.
Die Havariedienstleistenden Firmen gemäß Aushang können in Anspruch genommen werden für folgende Reparaturnotleistungen:
Die Firmen sind angewiesen, Reparaturen, die nicht zur Havarie zählen, mit dem Hinweis auf Anmeldung zur Reparatur beim Gebietsverwalter abzuweisen.